Mietminderung
Mietrecht/Wohnungseigentumsrecht
Mietminderung
Mietminderung: Eine Mietminderung bezieht sich nach der neueren Rechtsprechung des BGH immer auf die Bruttomiete (Miete einschließlich aller Nebenkosten). Eine Mietminderung muß man sich nicht erst vom Vermieter genehmigen lassen. Wichtig ist es jedoch, den Vermieter schriftlich nachweisbar (Einschreiben/Rückschein; bei Annahmeverweigerung Zustellung des Schreibens per Gerichtsvollzieher) über den Mangel zu informieren, damit er Abhilfe schaffen kann. Es gibt eine umfangreiche Rechtsprechung zur Mietminderung von A wie Abfluss bis Z wie Zugangsverweigerung. Die Kenntnis dieser Rechtsprechung ist Voraussetzung zur zuverlässigen Bestimmung der Minderungsquote. Besteht Streit über Umfang und/oder Ursache des Mangels empfiehlt sich ein selbständiges Beweisverfahren („Beweissicherungsverfahren“).