Nebenklage
Straf- und Strafverfahrensrecht / Strafverteidigung
Nebenklage
Als Nebenkläger/in kommen in Betracht: Opfer von Sexualdelikten, der Ausbeutung von Prostituierten, von Zuhälterei, Beleidigungsdelikten, Körperverletzungsdelikten, Menschenhandel, Menschenraub, Verschleppung, bei Entziehung Minderjähriger, von Kinderhandel, Zwangsheirat, Nachstellung („Stalking“), bestimmten Entführungstatbeständen, versuchten Tötungsdelikten, und bei erfolgreicher Klageerzwingung.