Zwischenverfahren
Straf- und Strafverfahrensrecht / Strafverteidigung
Zwischenverfahren
Vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens teilt das Gericht dem Angeschuldigten die Anklageschrift mit und fordert ihn zugleich auf, einzelne Beweiserhebungen zu beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzubringen. Der Angeschuldigte erhält also rechtliches Gehör.